An dieser Stelle möchten wir Ihnen aktuelle Förderprogramme vorstellen. Aus Platzmangel werden die Programme nicht detailliert beschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie von uns oder direkt unter www.bmwi.de oder www.bawi.de .
Energiesparberatung vor Ort: Beratung zur sparsamen und rationellen Energieanwendung in Wohngebäuden
In der Energiepolitik wird Klimaschutz und Energieeinsparung immer mehr in das Zentrum der Bemühungen gestellt. Im Vordergrund steht dabei die Reduktion des Kohlendioxid-Ausstoßes über eine Verminderung des Primärenergieverbrauches. Aus diesem Grund fördert der Bund noch bis Ende Juni 2002 Energiesparberatungen für Wohngebäude.
Das Wirtschaftsministerium möchte das Programm fortsetzen, Zustimmung wird nun noch vom Finanzministerium benötigt. Es wird jedoch erwartet, dass das erfolgreiche Programm weitergeführt werden kann. Sobald wir neues erfahren
Interessant ist das Programm für alle Gebäudebesitzer, die den Einbau oder Ersatz einer Heizanlage, die Nutzung erneuerbarer Energien oder Wärmedämmmaßnahmen beabsichtigen.
Wer wird gefördert? Förderfähig sind Wohngebäude (mit Baujahr vor 1989) von natürlichen Personen, rechtlich selbständigen Unternehmen, sowie juristischen Personen (wenn sie gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgen). Was wird gefördert? Gefördert werden ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratungen über baulichen Wärmeschutz, Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung, sowie die mögliche Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel der Beratung ist die Senkung des Energieverbrauches und die Optimierung der Energiekosten durch den Einsatz der wirtschaftlichsten Maßnahmen im Bereich Wärmeschutz und Wärmetechnik. Durch die Firmenunabhängigkeit des beratenden Ingenieurs wird der Beratungsempfänger neutral informiert. Welche Leistungen werden erbracht? Der Ist-Zustand (Gebäude, Technik und Nutzung) wird detailliert aufgenommen und rechnerisch erfasst. Mit dem Beratungsempfänger werden dann mögliche bauliche und energietechnische Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches erörtert. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Wärmebedarf und den Energieverbrauch werden mit einem Computerprogramm simuliert und bezüglich ihrer Einsparpotentiale und ihrer Amortisationszeit ausgewertet. Der Beratungsempfänger erhält eine ausführliche und leicht verständliche Dokumentation über den Ist-Zustand und die untersuchten Maßnahmen. In einem Abschlussgespräch werden die Berechnungen dem Beratungsempfänger detailliert erläutert. Wie und wie hoch wird gefördert? Die Fördermittel sind schnell und unkompliziert zu beantragen und werden als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt, die zuwendungsfähige Ausgaben (Angaben ohne MwSt.) und der Bundesanteil sind nachfolgend für einige Fälle aufgeführt :
- 1-2 Wohneinheiten: 850.- / 650.- DM
- bis 6 Wohneinheiten: 1200.- / 700.- DM
- bis 15 Wohneinheiten: 1700.- / 750.- DM
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, ist die Energiepolitik bemüht, Technologien aus dem Bereich der regenerativen Energien durch Förderung bei der Marktdurchdringung zu unterstützen. Private Nutzer sollen durch finanzielle Anreize verstärkt von umweltfreundlichen Energietechnologien Gebrauch machen.
Wer wird gefördert? Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen Was wird gefördert?
- Errichtung und Erweiterung von Solaranlagen
- Errichtung von Holzfeuerungsanlagen
- Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen
- Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Biogas aus Biomasse
- Errichtung von elektrischen Wärmepumpen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden in Kombination mit vorgenannten Maßnahmen.
Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Zuschuss bei kleineren Anlagen oder Darlehen bei größeren Anlagen. Wie und wie hoch wird gefördert? An dieser Stelle können nur einige Beispiele aufgeführt werden:
- Solaranlagen: 250 DM/m2
- Stückholzkessel: 80 DM/kW
- Automatische Holzfeuerungen: 120 DM/kW
- Wärmeschutzmaßnahmen: max. den gleichen Betrag wie für vorgenannte Maßnahmen, max. 20 % der Kosten
Förderung von Solarstrom-Anlagen
Wer wird gefördert? Privatpersonen, Vereine, private Stiftungen, Wohnungsunternehmen, freiberuflich Tätige sowie mittelständige Unternehmen. Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen ab einer installierten Leistung von ca. 1 kW. Die Förderung wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau getragen. Wie wird gefördert? Die Kreditlaufzeit beträgt zehn Jahre bei bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren, der Zinssatz ist fest und liegt zur Zeit 4,5% unterhalb des Marktzinses, mitfinanziert werden 100% der gesamten Investitionskosten. Bemerkungen
- Die Kombination mit anderen Programmen ist möglich: Das Land Brandenburg gewährt einen Zuschuss bis zu 18% der förderfähigen Kosten.
- Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz wird die Einspeisung von Solarstrom mit 99 Pf/kWh vergütet.